Da es sich bei dem Organ des Parteirates um ein Gremium aus persönlich gewählten Vertretern ohne Stellvertreter handelt, wird die Struktur des Landesverbandes im Parteirat nicht abgebildet. Der Parteirat ist daher nicht ausreichend demokratisch legitimiert, um bindende Beschlüsse für die Landespartei zu fassen. Der Parteirat ist, wie auch in der Bundespartei, allerhöchstens ein Beratungs- aber kein Beschlussgremium. Angesichts der nur kleinen Größe des Landesverbands ist daher ein Parteirat entbehrlich. Dies hat auch die zurückhaltende Teilnahme gewählter Mitglieder an den Sitzungen des Parteirates gezeigt.
Als Beschlussgremium für die Landespartei ist daher zwischen den Landesparteitagen nur der Kleine Parteitag ausreichend demokratisch legitimiert. Die Praxis hat gezeigt, dass die Einberufung des kleinen Parteitags über dessen Präsidium nicht funktioniert. Daher sollte die Einberufung des kleinen Parteitags auch wie beim Landesparteitag durch den Landesvorstand erfolgen oder alternativ durch das Präsidium. Die Einberufung soll möglichst einmal pro Quartal erfolgen, sofern in dem Quartal kein Landesparteitag vorgesehen ist.
Die Struktur des Kleinen Parteitags sollte an das Wachstum der Partei und den neuen Mitgliederzahlen angepasst werden. Dazu könnte folgende Aufteilung herangezogen werden, jeweils Stichtag 01.01. alle zwei Jahre. Der Landesvorstand wird aufgefordert, bis zum nächsten Landesparteitag einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten.
Mitgliederzahl KV bis 100: 2 Delegierte
Mitgliederzahl KV bis 200: 2 Delegierte
Mitgliederzahl KV bis 300: 3 Delegierte
Mitgliederzahl KV bis 400: 4 Delegierte
Mitgliederzahl KV bis 500: 5 Delegierte
Mitgliederzahl KV über 600: 6 Delegierte
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